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Qualitätsmanagement

Verbindlichkeit

Im Jahr 2016 haben wir uns entschlossen, ein Qualitätsmanagementsystem, folgend der DIN EN ISO 9001:2015, aufzubauen, einzuführen und im Weiteren aufrechtzuerhalten. 

Unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen werden kontinuierlich an die Erwartungen der Kunden in unserem Verkaufsgebiet angepasst.

Aus dem Geltungsbereich der ISO 9001:2015 schließen wir die Entwicklung aus, da die Dienstleistung Entwicklung von Aufbauten in unserem Unternehmen nicht erbracht wird.

Die Grundsatzerklärung, wie auch die geltenden Regelungen ist gerichtet an unsere Mitarbeiter und kann unter Zustimmung der Geschäftsführung zur Einsichtnahme für Externe, wie Kunden und Zertifizierungsgesellschaft zur Verfügung gestellt werden.

Die vorliegende Grundsatzerklärung, das IMD, sowie die Verfahrensanweisungen und weitere Anweisungen sind für alle unsere Mitarbeiter verbindlich.

Des Weiteren verpflichten sich die Mitarbeiter die aktuellen, auf uns zutreffenden Gesetze, Normen und Verordnungen zu beachten und umzusetzen.

Kommunikation

Kommunikation, sowohl intern, wie auch extern ist ein Basispfeiler in unserem Unternehmen.

Wichtig ist der interne Erfahrungsaustausch unserer Mitarbeiter. Hier  gibt unsere Kommunikationsmatrix einen Überblick über die internen Meetings.

Aufbau des Qualitätsmanagementsystems

Die Referenzmatrix gibt einen Überblick zum Zusammenwirken des QEMD zu den Verfahrensanweisungen und schafft den Bezug zu den relevanten Normen ISO 9001.

Grundsatzerklärung

Die Grundsatzerklärung bildet das Bindeglied zwischen dem alten QM-Verbundsystem und dem aktuellen Verbundsystem der QEMD.

In dieser Grundsatzerklärung sind partnerspezifische Informationen enthalten. Diese kann auch an interessierte Dritte gegeben werden.

Verfahrensanweisungen

In den Verfahrensanweisungen sind die spezifischen Prozesse mit Verantwortungen und Befugnissen der Mitarbeiter dokumentiert, welche nicht bereits über das QEMD abgedeckt sind. 

Jeder Kundenbezogene Prozess wird durch einen Prozesseigner gesteuert. Näheres regelt das „QEMD  2.2 Prozessmodell – Beziehungsdiagramm“

Basis der Gültigkeit ist Tabelle 1 - “Partnerprozesse im Rahmen von QEMS”, welche von allen Partner verbindlich auszufüllen zu hinterlegen ist.

Die Nummerierung der Verfahrensanweisung in Anlehnung der Kapitel im QEMD gewählt.

Diese Verfahrensanweisungen werden erstellt oder geändert, freigegeben und verteilt.

VA 5.5.1 regelt die Erstellung und Handhabung von Verfahrensanweisungen.

Eine Liste der Verfahrensanweisungen ist zu pflegen.

Funktionsbeschreibungen (in QEMD Jobbeschreibungen)

Funktionsbeschreibungen sind arbeitsplatzbezogene und personenunabhängige Beschreibungen der jeweiligen Tätigkeit. 

VA 3.1.1.3 regelt die Erstellung und Handhabung von Funktionsbeschreibungen.

Eine Liste der Funktionsbeschreibungen ist zu pflegen.

Arbeitsanweisungen

Arbeitsanweisungen sind direkt an Mitarbeiter des DAF-Partners gerichtete, von einzelnen oder mehreren Abteilungen herausgegebene Anweisungen. Sie gelten für solche Arbeitsvorgänge, die über die Angaben der Arbeitsunterlagen hinaus eindeutige Kriterien für die Arbeitsschritte erfordern.

VA 5.5.2 regelt die Erstellung und Handhabung von Arbeitsanweisungen. Nach dieser VA sind neu zu erstellende Arbeitsanweisungen abzufassen. Alle anderen bereits geltenden Arbeitsanweisungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer Änderung.

Umgang mit Dokumenten und Sicherung von EDV Dateien

Dokumente sind externe und interne Regelungen mit Anspruch auf Befolgung (Vorgaben). Dokumente dürfen von den Berechtigten geändert werden und unter­liegen dem Änderungsdienst. Dokumente können in schriftlicher Form oder als EDV-Dateien vorliegen.

Alle qualitätsrelevanten Dokumente liegen in aktueller, freigegebener Version an den jeweiligen Arbeitsplätzen vor.

VA 5.1.3 regelt den Umgang mit betriebsnotwendigen Schriftstücken und Sicherung von EDV-Daten.

Umgang mit Aufzeichnungen

Aufzeichnungen sind schriftliche oder auf Datenträger gespeicherte Nachweise zu Arbeitsvorgängen. Aufzeichnungen können in Form von Datenlisten, Prüfberichten, Vermerken, Gutachten etc. vorliegen und dürfen nicht geändert werden.

VA 5.1.3 regelt den Umgang mit betriebsnotwendigen Schriftstücken und Sicherung von EDV-Daten.

Liste der unternehmenswichtigen Unterlagen

Dieser Liste kommt eine zentrale Bedeutung zu. In dieser Liste sind alle unternehmenswichtigen Unterlagen aufgeführt. Hierzu gehören neben den rechtlichen Verweisen insbesondere alle Genehmigungen des Betriebes. Versicherungen, wie Prüfbücher, Verträge zu DAF und anderen Vertragspartnern sind Bestandteil dieser Liste.

Nachweise, wie Betriebstagebücher, Konformitätsprüfung zu Umwelt und der Arbeitssicherheit, sowie der Eignung und Wartung von Anlagen sind ebenfalls Bestandteil dieser Liste.

Alle hier aufgeführten Unterlagen haben einen definierten Aufbewahrungsort und eine Aufbewahrungszeit.

Qualitätspolitik

  • Wir wollen mit einer vorzüglichen Kundenbetreuung höchste Kundenzufriedenheit erreichen
  • Wir erbringen die erwarteten Leistungen in der geforderten Qualität
  • Innovation entscheidet über die Zukunft
  • Unseren Beschäftigten gilt die volle Aufmerksamkeit
  • Wir wollen die Selbstverantwortung fördern
  • Wir wollen verantwortungsbewusst handeln
  • Wir achten unsere Lieferanten und Konkurrenten

Wir wollen mit einer vorzüglichen Kundenbetreuung höchste Kundenzufriedenheit erreichen

Gemeinsam mit unseren Kunden erarbeiten wir Problemlösungen im Umfeld der Verbreitung von Wort und Bild. Dabei stehen die Mittel der graphischen Industrie im Vordergrund. Unsere Infrastruktur richten wir darauf ein, die Bedürfnisse unserer Kunden mit zeitgemäßen Arbeitsplätzen und guten technischen Einrichtungen wirtschaftlich vorteilhaft zu lösen.

Wir erbringen die erwarteten Leistungen in der geforderten Qualität

Die Erfüllung der Qualitätsansprüche und der individuellen Wünsche unserer Kunden sind unser Leistungsmaßstab.

Innovation entscheidet über die Zukunft

Wir sind in unseren Produkten und Dienstleistungen technisch führend und innovativ sowie in unserer Organisationsstruktur flexibel und anpassungsfähig.

Unseren Beschäftigten gilt die volle Aufmerksamkeit

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wertvollste Stütze unseres Unternehmens. Ihr Können, Wille, Einsatz und persönliches Befinden entscheiden über die Erreichung unserer Ziele.

Wir wollen die Selbstverantwortung fördern

Wir wollen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Selbstprüfung die Verantwortung in ihrem Arbeitsbereich selbst tragen. Keiner darf sich auf das Prüfen und nachträgliche Korrigieren seiner Arbeit verlassen.

Wir wollen verantwortungsbewusst handeln

Wir erwarten von allen bei uns Beschäftigten, dass sie ihre volle Kraft zum Erreichen der Unternehmensziele einsetzen. Ihr Verhalten in der täglichen Arbeit zeichnet sich durch hohe Zuverlässigkeit, Flexibilität, Kreativität und durch die Bereitschaft zur steten Weiterbildung aus.

Wir achten unsere Lieferanten und Konkurrenten

Wir betrachten unsere Lieferanten als Partner in der Lösung von gemeinsamen Aufgaben. Unseren Mitbewerbern begegnen wir offen und fair.

Wir verfolgen eine konsequente Umweltpolitik. Die kontinuierliche Verbesserung umweltschonender Produktionsweisen ist eines unserer Umweltziele.

Qualitätsmanagementziele

Die Qualitätsziele für die Verbundpartner werden zentral vorgegeben. Dazu ergänzend legen wir in der jährlichen Qualitätspolitik unternehmensspezifische Ziele fest.

Qualitätsmanagementbewertung

Mindestens 1x jährlich führen wir eine Managementbewertung durch. Hierzu nutzen wir das von DAF Trucks N.V. vorgegebene Formblatt zur Verfolgung der Ziele, welches jeweils in der aktuellen Version im TrackIt abgelegt ist.

Darüber hinaus nutzen wir ein Standardtemplate, welches weitere Aspekte der betrieblichen Tätigkeit abdeckt. Beide Dokumente werden dann bis Ende Januar des Folgejahres im TrackIt hochgeladen.

VA 5. 1 regelt den Ablauf der Managementbewertung

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